Spenden

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Für die laufenden Projekte freuen wir uns über jede Spende, ob groß oder klein.
Spenden an DIE KREATIVEN können länder-abhängig von der Steuer absetzbar sein.

Österreich:
DIE KREATIVEN ist ein gemeinnütziger, österreichischer Verein zur Förderung von Kunst und Kultur und ist somit steuerlich begünstigt. Die Spendenabsetzbarkeit wurde in Österreich mit 1.1.2017 gesetzlich neu geregelt. Um die Spende steuerlich geltend zu machen, muss die Organisation, die die Spende erhalten hat, also in unserem Fall „DIE KREATIVEN“, die Spenden ab 2017 verpflichtend direkt an das Finanzamt melden.

Deutschland:
Der deutsche Bundesfinanzhof (BHF) forderte im Urteil vom 21.01.2015 folgende Nachweispflicht, wenn Du die Spende von der Steuer absetzen willst.:
„Zu den notwendigen Bestandteilen der Bestätigung gehört die Erklärung der ausländischen Stiftung (in unserem Fall der Verein), sie habe die Spende erhalten, sie verfolge den satzungsgemäßen gemeinnützigen Zweck und sie setze die Spende ausschließlich satzungsgemäß ein.“
Diese Bestätigung kannst Du von uns gerne erhalten, wir weisen jedoch darauf hin, dass wir unsere Satzung nicht an ausländische Behörden oder Nichtmitglieder veröffentlichen, dass wir keine Rechtsabteilung unterhalten und für weitere Rechtsstreitigkeiten mit ausländischen Behörden nicht gerüstet sind.
Ansonsten gilt folgender Vorschlag: Spenden bis zu einer Höhe von 200 € kannst Du einfach per Bankbeleg bei der Steuererklärung beiheften. Für Spenden über 200 €erhälst Du eine Bestätigung über „Geldzuwendungen im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes“.
Die Sendung erfolgt per PDF und E-Mail. Für Geldspenden genügt eine elektronische Unterschrift.

Schweiz:
Da die Schweiz nicht zur EU gehört, gelten hier eventuell besondere Bestimmungen für absetzbare Steuern. Wir freuen uns, Dir helfen zu können. Bitte sende uns ein vom eidgenössichen Finanzamt anerkanntes Formular zu, das wir Dir gerne ausfüllen und per PDF und E-Mail zurücksenden.

Übrige Länder:
Für die übrigen Länder erfolgt die Spendenquittung nach dem dortigen  Ländergesetz.
Wenn Du aus einem anderen Land kommst, als oben beschrieben, dann erkundige Dich bitte über die Absetzbarkeit Deiner Spende von den örtlichen Steuern. Sende uns bitte ein gültiges Formular zu, das in Deinem Land akzeptiert wird. Wir füllen es gerne aus und senden es Dir zurück.